Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Werbefotografie Weiss GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 3, 86368 Gersthofen, nachfolgend als „Studio“ bezeichnet.
1. Allgemeines, Begriffsbestimmungen, Form
1.1 Das Studio bietet Foto- und Videoproduktionen und damit im Zusammenhang stehende sonstige Zusatz- und Nebenleistungen an. Ebenso wie Projektkonzeptionen und -entwicklungen, Projektmanagement, Planung und Logistik, sowie Beratung und Coaching. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Studio und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung.
1.2 Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Der Geltung von AGB des Kunden wird widersprochen.
1.4 Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Mängelrügen und Gestaltungserklärungen, namentlich Kündigungserklärung, Rücktrittserklärung, Minderungserklärungen des Kunden sind in Textform abzugeben.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Studios sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Studio vom Kunden Vertragsunterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen wurden.
2.2 Die Bestellung der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt, ist das Studio berechtigt, diesen Auftrag durch unmittelbare Ausführung der Leistung anzunehmen.
3. Vertragsgegenstand / Leistungspflichten des Studios
3.1 Das Studio erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Visuelle Produktionen, sowie Projektentwicklung, Projektmanagement, Planung und Logistik, sowie Beratung und Coaching. Hierzu gehören u.a. folgende Leistungen:
- Konzepterstellung für Bild und Bewegtbild, sowie Bildsprachen und Composings
- Foto- und Videoproduktion
- Foto-Postproduction
- Video-Postproduction
- Digital Imaging
- Cutting
- CGI
- 3D Animationen
- Datenmanagement
- KI-basierte Bild- und Bewegtbildproduktionen, sowie Composings
- Beratung und Coachings
3.2 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder anderen Werbepräsentationen des Studios stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne einzuholen
3.3 Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten und etwaigen Briefings. Diese Unterlagen sind neben dem Einzelauftrag (und seinen Anlagen) sowie diesen AGB Grundlage für die Leistungen des Studios und Vertragsbestandteil.
3.4 Das Studio wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen.
3.5 Das Studio ist berechtigt, zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt Ziffer 18.
3.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sind alle Termine und Fristen unverbindlich.
3.7 Das Studio wird die ihm übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen.
Nicht zum geschuldeten Leistungsumfang gehört die rechtliche Beratung des Kunden sowie die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der beauftragten Leistung bzw. des geplanten Einsatzes des Arbeitsergebnisses. Sollte das Studio jedoch gewichtige Risiken sehen, wird es den Kunden auf diese hinweisen.
4. (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Studio alle für die Durchführung des Projekts benötigten Hilfsmittel wie Fotomuster, Produktinformationen und Vorlagen unentgeltlich zur Verfügung. Sofern zur Fortsetzung der Leistungserbringung Freigaben durch den Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb der von dem Studio gesetzten Frist zu erteilen und/oder unter Angabe von Gründen zu versagen.
Alle Unterlagen und Fotomuster werden vom Studio sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Einzelauftrages genutzt.
4.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Fotomuster und Briefings verantwortlich. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde nach Überlassung der Fotomuster und Briefingunterlagen an das Studio eine Änderung dieser wünscht, ist vom Kunden zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Stundensatz.
4.3 Der Kunde ist ferner für die fristgerechte Lieferung der jeweiligen Fotomuster innerhalb der jeweils mit dem Studio vereinbarten Fristen verantwortlich. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde diese nicht einhält, ist vom Kunden zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Stundensatz.
4.4 Nach Auslieferung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, die ihm überlassenen Daten zu speichern und ggf. doppelt zu sichern.
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, speichert das Studio die ihm für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse 1 Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Eine darüberhinausgehende Datenspeicherung und -sicherung durch das Studio erfolgt nicht.
Die Datensicherung der Leistungen erfolgt freiwillig durch das Studio auf redundanten Serversystemen. Nach Ablauf eines Jahres werden Daten auf redundante Bandsicherungen ausgelagert.
Daten die nach Ablauf von 1 Jahr durch den Kunden angefordert werden, können aus diesem Bandbestand zurückgespielt werden. Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Höhe der dafür zu entrichtenden Kosten richtet sich nach Aufwand und Absprache mit dem Kunden.
Nach 7 Jahren besteht kein Anspruch mehr auf Wiederherstellung der Produktionsdaten.
Der Kunde hat durch gesonderte Beauftragung die Möglichkeit, redundanten Serverplatz beim
Studio auf gewünschte Zeit und gegen Vergütung zu nutzen.
Hierzu ist ein gesonderter Auftrag notwendig.
4.5 Kann eine Leistungserbringung aufgrund von Umständen, welche in der Sphäre des Kunden liegen nicht stattfinden, hat er das Studio umgehend in Textform zu informieren. Aufwand, der aufgrund einer insoweit nicht möglichen Leistungserbringung anfällt, ist vom Kunden zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im jeweiligen Auftrag vereinbarten Stundensatz.
5. Zusatzleistungen / Änderungen des Auftrages
Zusatzleistungen und Änderungen der jeweiligen Einzelaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht ausnahmsweise etwas anders im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart worden ist, sind diese Zusatzleistungen bzw. der durch Änderungen anfallende Mehraufwand gesondert zu entlohnen.
6. Vergütung, Fälligkeit, Verzug
6.1 Es gilt die im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Vergütung.
6.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde dem Studio die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallenden Reisekosten zu erstatten.
6.3 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann das Studio dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Studios verfügbar sein. Darüber hinaus ist das Studio berechtigt einen Vorschuss zu verlangen.
6.5 Im Falle der Erbringung von monatlichen Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses stellt das Studio dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, die vereinbarte Vergütung für die zu erbringenden Leistungen monatlich in Rechnung.
6.6 Sofern das Studio im Rahmen seiner Leistungspflicht Drittleistungen in Anspruch nimmt erfolgt die entsprechende Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden vor oder unmittelbar nach Bestellung der Drittleistungen.
Das Studio ist nicht verpflichtet, für den Kunden im Hinblick auf diese Drittleistungen in Vorkasse zu gehen. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Rechnungen bzgl. Drittleistungen nicht fristgerecht begleicht und Dritte ihre Leistungen infolgedessen wegen ausbleibender Zahlungen ganz oder teilweise nicht erbringen, ist insoweit auch allein der Kunde verantwortlich.
6.7 Sofern nicht anders ausgewiesen, enthalten alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise Nettosummen. Kurier-, Transportkosten, sowie Kosten für den Datentransfer werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet. Kosten für Verpackung sind in den Versandkosten bereits enthalten.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Sofern im jeweiligen Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und örtlich nicht beschränktes Nutzungsrecht an allen von dem Studio im Rahmen dieses Auftrages gefertigten und dem Kunden überlassenen Arbeitsergebnissen. Die Nutzungsrechte der Models sind in diese Regelung nicht inkludiert. Diese müssen gesondert geklärt und bestätigt werden (Ziffer 8).
7.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes, d.h. dem Kunden wird bis zur vollständigen Zahlung zunächst nur ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt, welches erlischt, wenn die vereinbarte Vergütung unberechtigter Weise nicht vollständig gezahlt wurde.
7.3 Die im Rahmen des Einzelauftrages erarbeiteten Leistungen des Studios sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
7.4 Über den Umfang der Nutzung steht dem Studio ein Auskunftsanspruch zu.
8. Einsatz von Models
8.1 Sofern für die Erbringung eines Einzelauftrages der Einsatz von Models erforderlich ist, wird das Studio dafür Sorge tragen, dass das jeweilige Model einen entsprechende Model-Release-Vertrag unterzeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift dieses Vertrages auf ausdrückliche Nachfrage.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der vom Studio erstellten Arbeitsergebnisse zu berücksichtigen, dass die Einwilligung des Models inhaltlich, zeitlich und örtlich beschränkt sein kann.
9. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
9.1 Das Studio setzt im Rahmen der Auftragsdurchführung ergänzend Systeme künstlicher Intelligenz ein, unter anderem zur Bildbearbeitung, Bild-, Video-, Text-, Musik- und Sprachgenerierung sowie zur Kommunikation. Der jeweilige Umfang des KI-Einsatzes für den konkreten Auftrag ergibt sich aus dem Einzelauftrag bzw. wird auf Nachfrage des Kunden offengelegt.
9.2 Der Kunde kann dem Einsatz von KI-Tools für seinen Einzelauftrag widersprechen, insbesondere soweit erkennbare Personen abgebildet werden. Der Widerspruch ist rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung in Textform zu erklären; ein nachträglicher Widerspruch nach bereits erfolgter Bearbeitung begründet keinen Anspruch auf kostenfreie Nachbearbeitung.
9.3 Für Fehler oder Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), die durch den Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Auftragsdurchführung entstehen, haftet das Studio nach Maßgabe der Ziffern 12 und 13 dieser AGB.
9.4 Die Nutzungsrechte an KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten stehen dem Kunden im Rahmen von Ziffer 7 dieser AGB zu. Das Studio weist darauf hin, dass rein KI-generierte Werke (Bild, Film, Text, Musik) nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen nicht oder nicht in vollem Umfang urheberrechtlich geschützt sind; eine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte übernimmt das Studio nicht.
9.5 Stark KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte werden, soweit gesetzlich erforderlich (insbesondere zur Vermeidung einer Irreführung nach § 5 UWG sowie gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung), entsprechend gekennzeichnet. Auf Wunsch des Kunden kann eine weitergehende Kennzeichnung vereinbart werden.
9.6 Soweit im Rahmen des KI-Einsatzes personenbezogene Daten des Kunden oder abgebildeter Personen verarbeitet werden, gelten ergänzend die Regelungen der Datenschutzerklärung des Studios in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
9.7 Der Kunde stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen und durch deren KI-gestützte Bearbeitung Rechte Dritter verletzen; im Übrigen gilt Ziffer 17 dieser AGB entsprechend.
9.8 Sollen im Rahmen eines Auftrags Abbild oder Stimme realer Personen (z. B. Models, Sprecher/innen) durch KI nachgebildet, verändert oder vollständig synthetisch erzeugt werden, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person einzuholen und zu dokumentieren; Umfang, Dauer und Zweck der KI-Nutzung sind gesondert vertraglich zu regeln. Werden für KI-gestützte Musik- oder Sprachgenerierung Dienste Dritter eingesetzt, übernimmt das Studio keine Gewähr dafür, dass die dort verwendeten Trainingsdaten frei von Rechten Dritter sind.
9.9 Das Studio behält sich vor, diese Ziffer bei Einführung neuer KI-Tools oder -Funktionen sowie bei Änderungen der einschlägigen Rechtslage in Textform anzupassen. Ziffer 1.4 gilt entsprechend.
10. Abnahme beim Werkvertrag
Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen worden ist, wird das Studio den Kunden nach Fertigstellung der im jeweiligen Einzelauftrages vereinbarten (Teil-) Leistung entsprechend informieren und die Leistung übergeben. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme des Werkes.
11. Gewährleistung bei Werkvertrag
Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen worden ist, steht dem Kunden stets ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu auf welches verwiesen wird.
12. Haftung
12.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Studios auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Studios. Das Studio haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Das Studio haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Das Studio haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
12.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei den dem Studio zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden
12.3 Dem Studio steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
12.4 Das Studio ist nicht dafür verantwortlich, dass die Einwilligungen von Models unbeschränkten Bestand haben (vgl. Ziffer 8).
Das Studio übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit ihren Dienstleistungen im Bereich des Marketings bestimmte Ergebnisse oder Erfolge erzielt werden.
Das Studio übernimmt keine Haftung, soweit der Kunde Arbeiten ohne Zustimmung des Studios selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.
13. Haftungsbeschränkung der Höhe nach
13.1 Die Haftung des Studios für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Studios der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Studios in Höhe von EUR 2.000.000,00 (in Worten: zwei Millionen Euro) je Versicherungsfall, sofern und soweit die Versicherung im jeweiligen Einzelfall tatsächlich eintrittspflichtig ist.
13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- c) im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos,
- d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
In diesen Fällen haftet das Studio nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
14. Verwertungsgesellschaften
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Studio verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Studio gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
14.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Studiorechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten des Studios
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Studios angefertigt werden, verbleiben bei dem Studio. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Das Studio schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Dateien etc.
16. Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben / Verantwortlichkeit des Kunden
16.1 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbemaßnahmen, trägt ausschließlich der Kunde.
16.2 Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Marketing-Maßnahme erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf das Studio übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
16.3 Für die Zulässigkeit der Verwendung von vom Kunden bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Grafiken, Zahlen o.ä.) ist ausschließlich und uneingeschränkt der Kunden selbst verantwortlich.
Der Kunde hat insoweit sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter und/oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, presserechtlicher, jugendschutzrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
17. Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt das Studio in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art auf erstes Anfordern frei und hält das Studio von diesen Ansprüche schadlos, die Dritte gegen das Studio wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund von Inhalten, die der Kunde dem Studio zur Erbringung der geschuldeten Leistung übermittelt, geltend machen. Dies schließt auch den Ersatz der entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren ein.
18. Geheimhaltungspflicht der Parteien
Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Einzelauftrages hinaus.
19. Laufzeit, Kündigung
Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelaufträgen.
20. Aufbewahrung & Herausgabe
20.1 Das Studio verpflichtet sich, sämtliche, für den Kunden hergestellten Arbeitsergebnisse ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit Überlassung dieser an den Kunden, zu speichern und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat das Studio das Recht, diese auszulagern oder zu löschen (siehe auch Ziffer 4.4).
20.2 Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten.
20.3 Die Aufbewahrungspflicht nach 20.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen, Entwürfe und Daten bzw. Dateien nicht realisierter Einzelaufträge oder Ähnliches. Diese kann das Studio sofort vernichten.
20.4 Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers bzw. Downloadmöglichkeit zu erfolgen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch das Studio nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Studios zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Das Studio ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
21.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung

